Honorar

Erstanamnese 150,- €  (1,5 Std.)
Folgetermin 100,- € (1 Std.)

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH). Von den privaten Krankenkassen, der Beihilfe und vielen Zusatzversicherungen wird es erfahrungsgemäß in den meisten Fällen erstattet.

Trotzdem bitte ich Sie, sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung über den Leistungsumfang zu erkundigen.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Regelfall Heilpraktikerleistungen nicht. Dennoch können Sie mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten, um ggf. eine anteilige Kostenübernahme zu erwirken.

Sollte Ihre Krankenversicherung bzw. die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht erstatten, haben Sie die Kosten selbst zu tragen.

Der Betrag ist vor Ort am gleichen Sitzungstag zu zahlen. Absagen eines Termins müssen spätestens 24 Stunden erfolgen, ansonsten muss das volle Honorar bezahlt werden.

Montagstermine setzen eine Absage spätestens an einem Freitag in der Kalenderwoche zuvor voraus.

Honorar

Erstanamnese 150,- €  (1,5 Std.)
Folgetermin 100,- € (1 Std.)

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH).

Von den privaten Krankenkassen, der Beihilfe und vielen Zusatzversicherungen wird es erfahrungsgemäß in den meisten Fällen erstattet.

Trotzdem bitte ich Sie, sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung über den Leistungsumfang zu erkundigen.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Regelfall Heilpraktikerleistungen nicht.

Dennoch können Sie mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten, um ggf. eine anteilige Kostenübernahme zu erwirken.

Sollte Ihre Krankenversicherung bzw. die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht erstatten, haben Sie die Kosten selbst zu tragen.

Der Betrag ist vor Ort am gleichen Sitzungstag zu zahlen.

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Sie möchten mit mir arbeiten?

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